Leistung und Ablauf einer Behandlung:
Eine Behandlungseinheit dauert je nach Befund bezogener Notwendigkeit ca. 40-50 Minuten. In der ersten Einheit führe ich eine ausführliche Befragung und Untersuchung durch. Bitte bringen Sie dafür Befunde und Röntgenbilder bisheriger Untersuchungen mit. An die Anamnese und Untersuchung schließt sich direkt die erste Behandlung an. Für die Behandlung ist eine ärztliche Verordnung (Rezept) nicht erforderlich. Für eine (anteilige) Kostenübernahme der Behandlung von den gesetzlichen Krankenkassen ist meist eine Empfehlung für eine osteopathische Behandlung von einem Arzt erforderlich.
Terminvereinbarung und Behandlungskosten:
Bitte melden Sie sich zur Terminvereinbarung telefonisch in der Praxis unter
0241 - 400 85 425. Angaben zu den Gebühren nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker dürfen aus rechtlichen Gründen hier nicht gemacht werden. Entsprechende Informationen kann ich Ihnen telefonisch oder per Mail erteilen. Einige gesetzliche Kassen übernehmen die Kosten einer osteopathischen Behandlung anteilig. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse ob und unter welchen Bedingungen sie die Kosten für eine osteopathische Behandlung (anteilig) übernimmt. Sofern eine Heilpraktiker Zusatzversicherung besteht, erstattet diese in der Regel die Behandlungskosten zu den vereinbarten Sätzen (Tarifbedingungen). Beihilfe- sowie Privatversicherten werden im Regelfall die Behandlungskosten erstattet.