Osteopathie in Aachen und Oberforstbach

Auf dieser Seite gehe ich auf die unterschiedlichen Anwendungsgebiete der Osteopathie ein und erkläre ihnen, wie ich die osteopathische Behandlung abrechne und unter welchen Bedingungen sie eventuell auch von Ihrer Krankenkasse getragen wird.

Die osteopathische Behandlung und ihre Anwendungsgebiete

Die Osteopathie gliedert sich in drei große Bereiche. Die parietale (den Bewegungsapparat betreffende), viszerale (das Organsystem betreffende) und craniosakrale (den Schädel und das Kreuzbein betreffende) Osteopathie. Alle drei Bereiche werden von mir behandelt.
Mir ist es besonders wichtig die Osteopathie so zu betreiben, dass sie medizinisch und naturwissenschaftlich nachvollziehbar ist. In der Osteopathie gibt es Strömungen, die nicht mehr wissenschaftlich erklärbar sind. Neue Wege zu gehen ist wichtig, jedoch muss es medizinisch vertretbar sein. Die nachweisliche Wirksamkeit der Behandlung hat für mich höchste Priorität.
Neben der Behandlung in der Praxis sehe ich meine Aufgabe auch darin, Ihnen Tipps und Tricks für Zuhause zu geben. Beschwerdefreiheit, Beweglichkeit und Wohlbefinden können auch schon durch kleine Maßnahmen im Alltag gefördert werden.
Auf diese Weise ist Osteopathie nicht nur Therapie, sondern auch Prophylaxe.
Bei Bedarf ist mir auch eine enge Zusammenarbeit mit Ihren behandelnden Ärzten oder Ärztinnen wichtig. An dieser Stelle sehe ich die osteopathische Behandlung als komplementäre medizinische Maßnahme.

Wie läuft eine osteopathische
Behandlung ab?

Eine klassische osteopathische Behandlung gliedert sich in drei Abschnitte auf: Die Anamnese (Vorgespräch), die Untersuchung sowie die Behandlung. Diese Schritte werden von mir persönlich durchgeführt.

Eine Behandlungseinheit dauert je nach befundbezogener Notwendigkeit ca. 50 Minuten. In der ersten Einheit führe ich eine ausführliche Anamnese (Vorgespräch), Untersuchung und eine anschließende Behandlung durch. Bitte bringen Sie dafür, wenn vorhanden, Vorbefunde, Röntgenbilder, MRT-Aufnahmen und CT-Aufnahmen inklusive deren schriftlichen Auswertungen mit. Für die Behandlung ist eine ärztliche Verordnung (Rezept) nicht nötig. Für eine (anteilige) Kostenübernahme der Behandlung von den gesetzlichen Krankenkassen ist jedoch meist eine Empfehlung für eine osteopathische Behandlung von einem Arzt erforderlich.

Kosten einer Osteopathie-Behandlung

Kostenbeteiligung durch die gesetzlichen Krankenkassen

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, ob und unter welchen Bedingungen sie die Kosten für eine osteopathische Behandlung (anteilig) übernimmt. Sofern eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung besteht, erstattet diese in der Regel die Behandlungskosten zu den vereinbarten Sätzen (Tarifbedingungen).
Unter folgendem Link finden Sie eine Auflistung der gesetzlichen Krankenkassen, die sich anteilig an den Therapiekosten einer osteopathischen Behandlung beteiligen – Krankenkassen, die osteopathische Behandlungen übernehmen

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich für  die Vollständigkeit und Richtigkeit der Liste (siehe Link) keine Garantie übernehmen kann.

Die Bedingungen der anteiligen Kostenübernahme, sowie die Höhe, sind bei den gesetzlichen Krankenkassen sehr unterschiedlich.

Bei Unsicherheiten, nehmen Sie bitte persönlich Kontakt mit ihrer Krankenkasse auf und lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung der anteiligen Kostenübernahme geben.

Osteopathie- und Physiotherapie-Behandlungen von einem Heilpraktiker

In der Regel habe ich alle notwendigen Qualifikationen (5 jährige Osteopathie-Ausbildung, staatlich anerkannter Heilpraktiker und Physiotherapeut), um mit den gewillten gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Die Krankenkassen sind jedoch nicht verpflichtet die Kosten anteilig oder vollständig zu übernehmen. Die Kostenübernahme ist bei den gesetzlichen Krankenkassen eine freiwillige Leistung.

Kostenübernahme durch private Krankenkassen und Beihilfe

Ich rechne bei privat- und beihilfeversicherten nach der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) ab. Beihilfe- sowie privatversicherten werden im Regelfall die Behandlungskosten erstattet.
Auch in diesem Fall ist keine ärztliche Empfehlung/Rezept für meine Behandlung erforderlich,
da ich nach dem Heilpraktiker-Gesetz berechtigt bin, Diagnosen zu erstellen.

Angaben zu den Gebühren nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker dürfen aus rechtlichen Gründen hier nicht gemacht werden. Entsprechende Informationen können wir Ihnen telefonisch oder per Mail erteilen.

Bitte melden Sie sich für eine Terminvereinbarung oder Fragen telefonisch in der Praxis unter
0241 – 400 85 425 oder kontaktieren Sie uns über info@ osteopathie-corbach.de .

 

Meine Mitarbeiterinnen Frau Felkel und Frau Gülpen helfen Ihnen gerne weiter.